Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs urteilte am Montag den 14. Juni 2004 positiv für Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.
Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs urteilte am Montag den 14. Juni 2004 positiv für Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.