By Daniel Holdinghausen on Montag, 06. Oktober 2008
Category: Anlegerschutz

Bundesgerichtshof zur Prüf- und Aufklärungspflicht von Banken

Kapitalanlage kritisch prüfen - auch Presseveröffentlichungen beachten

Mit Urteil vom 7. Oktober 2008 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass aus einem Beratungsvertrag zwischen Bank und Kunden die Bank nicht nur verpflichtet ist, die von ihr empfohlene Kapitalanlage vorab auf Plausibilität zu prüfen. Vielmehr muss die Bank die Kapitalanlage auch mit „banküblichem kritischem Sachverstand“ prüfen und dabei Presseveröffentlichungen in bestimmtem Masse beachten...

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