Leitfaden für deutsche und schweizerische Investoren unter Berücksichtigung einer Unternehmensgründung
In der Tschechischen Republik wird Eigentum an Grundstücken durch Abschluss eines Kaufvertrages und nachfolgender Eintragung in das Grundbuch erworben. Der privatschriftliche Kaufvertrag ist bindend. Zur Grundbucheintragung muss der Kaufvertrag entweder von dem Rechtsanwalt, der ihn aufgesetzt hat, oder von einem Notar beglaubigt werden. Urkunden deutscher Rechtanwälte und Notare sind erlaubt, Voraussetzung aber: Apostille. Ein Gebäude ist grundsätzlich nicht Bestandteil eines Grundstücks. Der Käufer tritt in bestehenden Mietvertrag ein. Der Mieter hat grundsätzlich kein Vorkaufsrecht.