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Vorstände haften für falsche Börsenmitteilungen persönlich
Der Fall Infomatec
Der Bundesgerichtshof hat den Anlegerschutz ein weiteres Mal gestärkt. Im verhandelten Fall hat der II. Zivilsenat am 19. Juli 2004 entschieden, dass betrügerische Vorstandsmitglieder persönlich ihren Aktionären für falsche Ad-hoc-Mitteilungen (Börsenmitteilungen) haften.
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