By Daniel Holdinghausen on Montag, 02. August 2004
Category: Anlegerschutz

Vorstände haften für falsche Börsenmitteilungen persönlich

Der Fall Infomatec

Der Bundesgerichtshof hat den Anlegerschutz ein weiteres Mal gestärkt. Im verhandelten Fall hat der II. Zivilsenat am 19. Juli 2004 entschieden, dass betrügerische Vorstandsmitglieder persönlich ihren Aktionären für falsche Ad-hoc-Mitteilungen (Börsenmitteilungen) haften.

 download pdf-file