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Zinswettgeschäfte = hohes Risiko für Anleger = hohe Beratungspflicht der Bank
Bundesgerichtshof: Bei komplizierten Finanzprodukten muss Bank besonders umfangreich beraten
Die Deutsche Bank AG wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil sie ihrem Kunden eine komplizierte Geldanlage empfahl, den Abschluss eines sog. Zinssatz-Swap-Vertrages. Diese Geldanlage, von der Deutsche Bank AG selbst konstruiert, wird auch als CMS Spread Ladder Swap-Vertrag bezeichnet. Es handelt sich um ein Zinstauschprodukt, mit welchem der Anleger die Möglichkeit erhält, seine Zinszahlungspflichten auf vorhandene Schulden zu senken. Der Anleger, oftmals kleine- und mittelständische Unternehmen und Kommunen, sind damit eine Art Wettgeschäft ...
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