Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2008 hat sich dieser mit der Organisation eines so genannten Schenkkreises ausführlich befasst. Die Klägerin, welche einem solchen Schenkkreis beitrat, hatte an einen anderen Schenkkreis-Teilnehmer Euro 5.000,00 bezahlt. Die Klägerin verlangt mit einige Jahre später eingereichter Klage Zurückerstattung dieses Betrages. Bei einem Schenkkreis handelt es sich um ein Schneeballsystem...
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